Bio-Futtermittel – Was gibt es zu beachten?
Mit einem Umsatz von 11,97 Milliarden Euro ist Deutschland der Größte Markt für Biolebensmittel in der Europäischen Union. Eine ökologische Fütterung von Nutztieren ist dabei die Voraussetzung für die Herstellung biologischer Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch und Eier.
Insgesamt werden in Deutschland jährlich über 24 Millionen Tonnen Mischfutter hergestellt, wovon Ökofutter einen Anteil von geschätzt 4-5 Prozent (ca. 1,2 Millionen Tonnen Mischfutter) bilden. Auch wir sind berechtigt nicht nur konventionelle, sondern auch ökologische Futtermittel herzustellen und unterliegen daher dem Öko-Kontrollverfahren.
Klare Regeln für die Herstellung
In der EU regelt die EU-Öko-Verordnung (834/2007) einheitlich die Mindestanforderungen für die Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung und Zertifizierung von Produkten für den ökologischen Landbau. Die Verordnung gilt somit sowohl für pflanzliche als auch tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und ökologischer Verarbeitung. Sie ist der gesetzliche Standard für Unternehmen, die sich für eine ökologische Herstellungsweise entscheiden. Wer Produkte mit Einsatz in der ökologischen/biologischen Produktion herstellt, unterliegt strengen Anforderungen und Beschränkungen. Verbraucher können sich bei Produkten mit einem Bio-Hinweis sicher sein, dass ein hoher ökologischer Standard bei der Herstellung und Verarbeitung solcher Produkte gilt.
Analog zu anderen Zertifizierungsstandards spielt die Sicherheit des Futtermittels auch in der ökologisch/biologischen Produktion eine wichtige Rolle, sodass das Risiko einer Kontamination durch unzulässige Erzeugnisse oder Stoffe dieser Produkte zu kontrollieren ist. Das bedeutet, dass nicht nur das Risiko eines Eintrags gesundheitsschädlicher, sondern auch entsprechend der Verordnung nicht zugelassener Stoffe zu verhindern ist. Geeignete Maßnahmen sind z.B. eine räumliche oder zeitlich getrennte Herstellung ökologischer und nicht-ökologischer Futtermittel.
Darüber hinaus müssen folgende Grundsätze von Futtermittelproduzenten für Produkte für die ökologische Tierhaltung beachtet werden:
- der Ausschluss von Gentechnik auf allen Produktionsstufen,
- kein Einsatz von Einzelfuttermitteln, die unter Einsatz von chemisch-synthetischen Lösungsmitteln hergestellt worden sind.
- die Beschränkung der Verwendung von Futtermittel-Zusatzstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches oder zootechnisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient.
Was ist im Ökofutter enthalten?
Welche Einzelfuttermittel und Zusatzstoffe letztendlich zur Herstellung von ökologisch/biologischen Produkten verwenden werden dürfen und wie entsprechende Produkte zu kennzeichnen sind, regelt die Durchführungsvorschrift der Verordnung (EG) 889/2008. Zwar ist eine Verwendung konventioneller Bestandteile im Futter stark beschränkt, jedoch sind nicht alle Stoffe in ökologischer Qualität ausreichend verfügbar. Daher erlaubt die EU-Öko-Verordnung die Verwendung von z.B. Kräutern, Melassen, Gewürzen und bestimmten inaktivierte Hefeerzeugnissen aus konventionellen Quellen.
Im Bereich der ökologischen Produktion gibt es neben dem gesetzlichen Standard der EU-Öko Verordnung noch nationale Verbände wie z.B. Bioland oder Demeter. Richtlinien dieser Verbände sind zum Teil strenger als die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. So beschränken die Richtlinien der privaten Anbauverbände beispielsweise die Menge zugelassener Zusatzstoffe in der Herstellung noch stärker oder schreiben noch strengere Regeln für die Tierhaltung vor. Futtermittelproduzenten, die an landwirtschaftliche Betriebe, die einem dieser Verbände angehören, liefern, haben diese Richtlinien dann ebenfalls zu berücksichtigen.
Im Jahr 2018 wurde die europäische Öko-Verordnung grundlegend überarbeitet. Mit dem Wirksamwerden der neuen Vorgaben zum 01.01.2022 gelten dann noch strengere Vorgaben für Futtermittel für den ökologischen Landbau.
Nicht nur bei der Herstellung tierischer Biolebensmittel (Milch, Fleisch und Eier) spielt der Gentechnikausschluss eine wichtige Rolle. Allgemein gibt es eine hohe Nachfrage bei gentechnikfreien (Nicht-GVO) Lebensmitteln tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union, unabhängig ob ökologischen oder konventionellen Ursprungs. So wurden in verschiedenen Ländern, wie z.B. in Deutschland und Frankreich, Gesetze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Milch, Fleisch und Eiern) als Nicht-GVO-Erzeugnisse erlassen. Für die Herstellung und Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel ist die Verwendung von Futtermitteln mit einem Nicht-GVO-Status Voraussetzung. Im Rahmen unserer GMP+ MI105 GMO Controlled Zertifizierung erfüllen wir eben diese Anforderung der Herstellung und Kennzeichnung von Futtermitteln als Nicht-GVO-Erzeugnis („GMO Controlled“). Der GMP+ MI105 GMO Controlled Standard ist eine dem deutschen VLOG Standard gleichwertig anerkannte Zertifizierung.
Unterschiedliche Kundenanforderungen aber auch Marktbedürfnisse können wir durch verschiedene Zertifizierungen, sei es QS, A-Futter, GMP+ oder EG-Öko, und entsprechend geeignete Produkte bedienen. Für den ökologisch Landbau bieten wir z.B. im Bereich Prä- und Probiotika sowie Betain geeignete Konzepte nicht nur für futtermittelherstellende, sondern auch für landwirtschaftliche Betriebe mit unseren Farmkonzepten an.
Sie wollen mehr über unsere Produktion erfahren? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Website: Biochem Production and Quality / Biochem.